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"Integrierte Bewitschaftungspläne" für Elbe, Weser und Ems
Eine Chance? Der Integrierte Bewirtschaftungs Plan für Elbe Weser und Ems
Situationsbericht des SVN-Vorsitzenden und –Umweltbeauftragten Peter Döscher
Dramatische Einschnitte für den Segelsport befürchteten Wassersportler, als vor vielen Jahren der Nationalpark Wattenmeer eingerichtet wurde. Das Wattenmeer wurde in die Liste des Weltnaturerbes aufgenommen. Und die Segler dürfen weiterhin diese wunderschöne Landschaft befahren. Ja, sie dürfen an der Natur teilhaben und sich beobachtend einordnen. Alle haben gelernt, auch im Umgang mit der Natur.
Nun stehen drei weitere „Bedrohungen“ ins Haus: die „Integrierten Bewirtschaftungspläne“ für Elbe Weser und Ems, kurz IBP genannt. Fakt ist, dass eine zunehmende Nutzungsintensität in den Ästuaren (Ästuar = tidenbeeinflusstes Mündungsgebiet eines Flusses ; Anm. der Red.) der benannten Reviere zu verzeichnen ist. Fakt ist auch, dass sich daraus ein höherer Druck auf das Ökosystem ableitet. Dem gilt es kontrolliert und gezielt entgegen zu wirken, ihn zu lenken. Von seiten der EU wurden entsprechende Regelungen erlassen, die nunmehr national umzusetzen sind. Es gelten folgende Grundsätze:
Was bedeutet es nun, wenn doch keine rechtliche Bindungswirkung von eben diesem Planwerk ausgeht? Bleibt es doch alles so, wie es bisher schon war? Zunächst einmal: Ja! Es bleibt, niemand will uns mit diesen IBP etwas nehmen. Im Gegenteil: Ebenso wie vor ca. 25 Jahren zum Nationalpark Wattenmeer fühlen wir uns aufgefordert, die Mitarbeit an diesen umfassenden Werken als Chance in den Ästuaren zu verstehen.
Der Segler-Verband Niedersachsen ist mit Mandaten ausgestattet, um die Interessen der Wassersportlerinnen und Wassersportler in den Arbeitsgruppen zu vertreten. Gemeinsam mit anderen Interessensvertretern, insbesondere sei hier der DMYV genannt, nimmt der SVN an den Sitzungen teil und bringt seine Planungen, Ideen und z.T. Visionen für den Wassersport ein.
SVN-Aufgabenbereiche am Integrierten BewirtschaftungsPlan:
Der Sinn dieser über ca. jeweils drei Jahre angelegten ergebnisoffenen, sich selbst dynamisierenden Arbeit wird sich den Vereinen und dem Einzelnen erst später erschließen. Bei der Beurteilung einer späteren Planung, ob Bootshaus, Slip- und Steganlage, oder was auch immer, wird dieser IBP hilfsweise herangezogen, und dient als eine von vielen Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen und deren potenziellen Erheblichkeit bzw. Unerheblichkeit. Der IBP erhöht die Planungssicherheit für unsere Vereine und erleichtert bzw. beschleunigt Einzelfallprüfungen. Gelegentlich, auch das muss gesagt sein, bereitet dieses Papier aber auch Kohärenzsicherungs- und Kompensationsmaßnahmen vor.

Kurz gesagt: Es ist viel Arbeit, die von engagierten Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Interessensgruppen geleistet wird. Die IBP für Elbe und Weser werden in Kürze nach dreijähriger Arbeit abgeschlossen sein, für die Ems begann die Arbeit im Dezember letzten Jahres.
Folgende Arbeitsschritte waren / sind erforderlich: - A Erstellung der Fachbeiträge für Natura 2000, Raumordnung, Wasserrahmenrichtlinie, Küstenschutz, Schifffahrt und Häfen, Landwirtschaft Fischerei Jagd, Gewerbe Industrie und Freizeit Tourismus. – B Synopse und Konfliktanalyse. – C Entwicklung von Lösungsvorschlägen und – D Zusammenfassung und Fertigstellung. Bleibt nur noch „ganz schnell nebenbei“ festzustellen: All das wird unter feinster Detailabstimmung über Interessenslagen, Kommunal- und Kreis- und Landesgrenzen, ja sogar über Ländergrenzen, von Gewerbe-, Industrie- und u.A. Freizeitlobbyisten abgestimmt. Es ist ein gutes Beispiel aktiv gelebter Demokratie!
Ich hoffe, liebe Segelkameradinnen und –kameraden, Ihnen / Euch einen kleinen, nicht allzu verwirrenden kleinen Einblick in unsere Arbeit des SVN-Vorstands gegeben zu haben, derartige „Baustellen“ haben wir eine ganze Reihe. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst und setzen uns für unsere Mitglieder, für unseren Sport ein.
Text/Foto: Peter Döscher
Autor: Webmaster
Artikel vom: 08.09.2011