Stellungnahme des Segler-Verbandes Niedersachsen zur neuen Nordsee-Befahrensverordnung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute (27.04.2023) die neue Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) veröffentlicht, die damit offiziell in Kraft getreten ist (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/113/VO.html).

Der Segler-Verband Niedersachsen begrüßt grundsätzlich die neue Verordnung und erkennt an, dass in vielen Bereichen auch durch intensive Diskussion mit den örtlichen Wassersportlern annehmbare Kompromisse erzielt werden konnten. Der Segler-Verband Niedersachsen steht – auch aus eigenem Interesse – zu dem Schutz des Wattenmeeres, der im § 2 des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer so festgelegt wird, „dass die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden soll.“  

Allerdings konnte bei der neuen Verordnung auch mit intensiver Unterstützung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) im Hinblick auf das Trockenfallen im Bereich der Wattfahrwasser kein hinreichender Kompromiss erzielt werden. Die eingebrachte umfangreichere Möglichkeit eines Trockenfallens entlang von Fahrwassern, die sogenannte Korridorlösung, wurde vom BMDV nicht in die Verordnung aufgenommen. Die lokalen Segelvereine hatten die Korridorlösung vorgeschlagen, weil die Wattfahrwasser im Niedersächsischen Wattenmeer von den flach gehenden Booten als Alternative zur Fahrt durch die Küstenverkehrszone genutzt werden. Gerade bei stärkerem Seegang ist diese Route für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bedeutsam und insbesondere für die im Wattenmeer typischen flachgehenden Boote unverzichtbar. Dies ist im Übrigen keine neue Erkenntnis, sondern richtet sich an einer traditionellen Schifffahrtsroute aus, die für Jahrhunderte das Rückgrat für die kleine Küstenfahrt vom Ijsselmeer bis zur Elbe bildete.

Der Vorschlag entsprach im Übrigen auch den Regelungen im Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) §11:

Danach ist das Betreten der Ruhezone nur für folgende Zwecke erlaubt:

  1. zum vorübergehenden Aufenthalt der Besatzung von Sportbooten, die direkt neben einem die Ruhezone querenden Fahrwasser im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung trocken gefallen sind, im Umkreis von 50 Metern um das Boot,

Wir als Segler und Nutzer des Wattenmeeres sollten aber diesem Vorschlag nicht nachtrauern. Die neue Segelsaison beginnt und wir sollten unseren Sport in der Natur genießen, eine Natur, die wir bekannterweise nur von der nächsten Generation geborgt haben.

Segler-Verband Niedersachsen e.V.

Ralf Kaiser
Umweltbeauftragter

Dr. Thomas Gote
1.Vorsitzender

Große Auszeichnung für Umweltbeauftragten des SVN

Klimaschutzpreis für den Segelverein Speichersee Emsland e.V.

Am 18.11. wurde der Klimaschutzpreis für zwei Vereine von der Gemeinde Geeste/Emsland und innogy vergeben. U.a. erhielt der Segelverein Speichersee Emsland den Klimaschutzpreis mit einem Preisgeld von 400€. Der Segelverein hatte mit ehrenamtlichem Einsatz viele kleinere Projekte umgesetzt, um den Natur- und Umweltschutz zu fördern. So wurde u.a. ein großes Insektenhotel aufgestellt, eine Hecke gepflanzt, Vogelkästen aufgehängt, bienenfreundliche Pflanzen gesetzt, stromfressende Kühlschränke und Heizungen entsorgt, … . Der Gewinn wurde anhand der Kriterien Wirksamkeit für den Umweltschutz, Innovationsgrad, Kreativität, Vorbildwirkung/Nachhaltigkeit und persönlicher Einsatz bestimmt.

Der Klimaschutzpreis von innogy wurde von Helmut Höke, Bürgermeister der Gemeinde Geeste und dem innogy-Kommunalbetreuer Hermann-Josef Jansen verliehen. „Jede Initiative für den Umweltschutz verdient unsere Hochachtung und Wertschätzung. Gerade das Umweltschutz-Engagement geschieht oft im Verborgenen. Umso wichtiger ist uns diese Möglichkeit der Auszeichnung“, sagte Jansen. Die erste Vorsitzende des SVSE, Birgit Wiese, bedankte sich für den Preis und sieht Umweltschutz als eine selbstverständliche Aufgabe eines jeden Seglers.

10 Jahre UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer – SVN unterzeichnet Memorandum of Understanding (MoU)

Anlässlich des 10. Jahrestags der Auszeichnung des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe wurde am 30.06.2019 die Hauptveranstaltung in Wilhelmshaven begangen. Zunächst wurde am Südstrand vormittags bei sommerlichen Temperaturen ein ökumenischer Gottesdienst abgehalten, der bereits von vielen Gästen – unter ihnen die Parlamentarische Staatsekretärin des Bundesumweltministeriums und der niedersächsische Umweltminister, der Bremer Umweltsenator sowie Vertreter aus den Nachbarstaaten Dänemark und den Niederlanden, der norddeutschen Küstenländer und der Leiter der Wattenmeer-Nationalparks – besucht war. Die Südstrand-Promenade mit dem „Wattenmeer Welterbe-Erlebnisfest“ bot mit einem Erlebnismarkt sowohl Produkte aus der Wattenmeer-Region als auch Mitmachspaß für Groß und Klein. Auch Segler aus den Niederlanden waren gekommen.

Bei der Unterzeichnung des Memorandums of Understanding (MoU) zur künftigen Unterstützung des Weltnaturerbes wurde der SVN von der deutschen Vorsitzenden des trilateralen Wadden Sea Board, Prof. Karin Lochte, namentlich erwähnt. Nachdem mehrere Interessengruppen aus der gesamten Wattenmeerregion das MoU unterzeichnet hatten (hier war das Wattenmeerforum für uns Segler tätig geworden), wurde auch der SVN gebeten seine Unterschrift zu leisten (künftig wohl eher eine Aufgabe unseres Dachverbands DSV).

Ergänzend sei noch eine Schiffstour (Soltwaters) und die trilateral organisierte Fahrradsternfahrt hervorzuheben, deren Radler, aus Dänemark und den Niederlanden kommend, in Wilhelmshaven bei heftigem Gegenwind mittags eintrafen und hier ihre Tour beendeten. Die Jubiläums-Tour und das Schlussfest wurden „vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem dänischen Ministerium für Umwelt und Lebensmittel, dem niederländischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie von der Europäischen Union im Rahmen des Interreg-Projekts PROWAD LINK unterstützt.“ , informierte das trilaterale Wattenmeersekretariat (CWSS). Insgesamt ein gut besuchtes Fest, das mit Vorträgen im benachbarten Wattenmeer-Besucherzentrum ausklang.

Der Nationalpark Wattenmeer macht unter dem Motto „Ein Wattenmeer: Unser Erbe. Unsere Zukunft“ noch bis zum Oktober auf sein Jubiläumsjahr mit einem vielseitigen Veranstaltungsprogramm auf sich aufmerksam. Einem interessierten Publikum wird dabei die Einzigartigkeit und Bedeutung des Wattenmeers nähergebracht.

Holger Wesemüller – Umweltbeauftragter im Segler-Verband Niedersachsen e.V.

 

Auf dem obigen Gruppenfoto vor dem unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) sind die wichtigsten Interessenvertreter zusammengekommen, u.a. Prof. Dr. Karin Lochte – Vorsitzende des trilateralen staatlichen Wadden Sea Board (WSB), Carolin Wulke – Tourismusvertreterin Niedersachsen „Die Nordsee GmbH“, Rita Schwarzelühr-Sutter – Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Susanne Gerstner – Landesgeschäftsführerin des BUND Niedersachsen, Preben Friis-Hauge – Vorsitzender des trilateralen Wattenmeerforums (WSF), Dr. Joachim Lohse – Bremer Umweltsenator, Olaf Lies – Niedersächsischer Umweltminister, Peter Südbeck – Wattenmeer-Nationalparkleiter aus Niedersachsen, Detlef Hansen desgl. aus Schleswig-Holstein, Dr. Klaus Janke – desgl. aus Hamburg, Dr. Bettina Taylor (BUND-Expertin Meeresschutz und trilaterale Partnerschaft).

SVN in engem Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium

Trügerische Idylle – Manchmal wird es eng im Haren-Rütenbrock-Kanal

Zum Saisonbeginn gab es nach 2018 eine erneute Gesprächsrunde zwischen dem Segler-Verband Niedersachsen e.V. – vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Thomas Gote, den Geschäftsführer Friedhelm Schrader und den Umweltbeauftragten Holger Wesemüller – und dem Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies sowie Rudolf Gade (Referat 24 Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz). In entspannter Atmosphäre wurden aktuelle für den Wassersport wichtige Themen besprochen, Zuständigkeiten geklärt und die Zusammenarbeit gefördert. Dieser Meinungsaustausch soll künftig einmal im Jahr vor bzw. zu Beginn der Wassersportsaison fortgesetzt werden.

 

Wasserstände und -qualität bei Binnengewässern

Dr. Thomas Gote eröffnete das Gespräch und wies insbesondere auf die Problematik der Wasserstände und Nährstoffeinträge bei den großen Binnenseen (Dümmer, Steinhuder Meer, Zwischenahner Meer) hin. Es gibt am Dümmer zwar Fortschritte, aber alles dauert sehr lange, so dass die Befahrbarkeit oftmals in Frage gestellt ist.

Zu gravierenden Einschränkungen für den Segelsport durch weitere Naturschutzmaßnahmen ist im Ministerium nichts bekannt. Sollen sich weitere Entwicklungen ergeben -z.B. beim Steinhuder Meer- so würden diese sicher die Interessen des Segelsports und des Tourismus berücksichtigen. Wegen der Einzelheiten wurde geraten, darüber mit dem Präsidenten der Region Hannover in Kontakt zu treten.
Wassertourismus nicht ausschließlich Ländersache!
Während der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei einem Gespräch mit dem SVN am 16. Februar 2016 noch erklärt hatte, Tourismus sei ausschließlich Ländersache, der Bund halte sich da raus, selbst wenn der Bund wie bei der Ems Verursacher der Misere sei. Hier komme er lediglich seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Das bedeute, dass er z.B. bei Nebenwasserstrassen marode Schleusen nicht instand halte, sondern lediglich zuschütten lasse (Beispiel Aller). In diesem Zusammenhang wies Friedhelm Schrader darauf hin, dass sich wohl die Auffassungen inzwischen geändert hätten. So habe es erste Gespräche zwischen Spitzenverbänden des Wassersports mit Ferlemann und Ministerialdirektor Reinhard Klingen gegeben, wonach Wassersport und -tourismus künftig gefördert werden und auch Nebenwasserstraßen unterhalten werden sollen. Auch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn hat reagiert. Dort existiert nun eine Abteilung U (Umwelt, Technik, Wassertourismus). Minister Lies erklärte, er werde zu den Unterläufen der Flüsse den Bundesminister persönlich anschreiben, ob die Problematik mit der starken Verschlickung der Sportboothäfen künftig von Land u n d Bund gemeinsam angegangen werden könne. Die Schwebstoffgehalte im Wasser der Unterems liegen um das 120-fache höher als in den Flussmündungen von Weser und Elbe, das entspricht einem Trockengewicht von über 100 Gramm an festen Stoffen aus jedem Liter Emswasser. Ansonsten werde weiterhin auf den Einbau einer Sohlschwelle beim Sperrwerk in Gandersum gesetzt. Die Sielhäfen werden weiterhin vom Land geräumt. Der SVN regte an, ggf. auch über einen Schlickfonds ähnlich der Elbe nachzudenken.
Schlickfonds Elbe gilt auch für niedersächsische Vereine
Bei der Gelegenheit trug der SVN die Sorgen niedersächsischer Vereine vor, beim Schlickfonds Elbe nicht berücksichtigt zu werden, weil das Land sich nicht an den Kosten beteilige. Auslöser war der einstimmige Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Hamburger Bürgerschaft vom 13.03.2019 (unten abgedruckt), wonach u.a. Niedersachsen an die Verpflichtung zur Einzahlung in den Fonds erinnert werden soll. Eine solche Verpflichtung gibt es allerdings nicht, wie der Minister im Nachgang anschließend mitteilen ließ. Der Hamburger Senat habe den Anspruch auch niedersächsischer Häfen bestätigt. Die WSV hat eine Karte herausgegeben, wonach insgesamt 160 Häfen anspruchsberechtigt sind.
Keine Elbvertiefung auf 1,40 m in den Elbtalauen
Hierzu erklärte Minister Lies, dass es eine solche Vertiefung auf nds. Seite nicht geben werde und verwies auf das Gesamtkonzept Elbe, das strategische Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen, das gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) und dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) entwickelt wurde. Hierbei solle man den Passus zur Niedrigwasseroptimierung beachten.
Sedimentmanagement in Ästuaren und Wattenmeer, seeseitiger Schutz des Wattenmeeres, Befahrensregelung
Hier werde bereits mit den Niederlanden im Zuge der Ems bilateral zusammengearbeitet, der Minister zeigte sich auch für eine trilaterale Zusammenarbeit aufgeschlossen. Zu der schon jahrelang auf Eis liegenden Novellierung der Befahrens-Verordnung Wattenmeer, die von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg vorbereitet und dem BVMI vorgelegt wurde, will der Minister noch einmal persönlich beim Bundesverkehrsminister vorstellig werden.
Wegen der immer wieder vorkommenden Havarien ist ein besserer seeseitiger Schutz der Küste anzustreben, der das gesamte Weltnaturerbe Wattenmeer einschließt. Hier ist nicht nur der Bund gefordert, auch trilateral könnte etwas geschehen, indem z. B. das PSSA Wattenmeer mit klaren Regeln ausgestattet in die südliche Nordsee(Shipping on the Southern North Sea) ausgedehnt wird.
Das Land wird das trilaterale Partnerschaftszentrum in Wilhelmshaven weiterhin unterstützen und sich auch für eine trilaterale Wadden Sea Fondation einsetzen. Der Minister empfiehlt dem SVN das vorliegende Memorandum of Understanding (MoU) mit zu unterzeichnen und über das Wadden Sea Forum (WSF) bei der trilateralen Netzwerkarbeit mitzuwirken. Der SVN hat dies in der letzten Vorstandssitzung so beraten und beschlossen.
Diverses
Für eine (auch mobile) Pilot-Bootswaschanlage schlug Minister Lies vor, dass sich ein antragstellender Verein an die Bingo-Lotterie wenden solle. Er werde eine solche Initiative unterstützen. Der SVN unterstützt ebenfalls eine solche Idee, kann sich aber nicht finanziell engagieren.
Zum Schluss wies F. Schrader noch auf den schlechten Zustand des Haren-Rütenbrock-Kanals hin, einer wichtigen Verbindung zwischen der Ems und den Niederlanden. Dieser ist aufgrund des Gehölzaufwuchses nur noch halbseitig befahrbar. Der Minister sagte eine Prüfung zu.
Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, über die Drucksache 21/15614: Stiftung Elbefonds – Hindernisse beseitigen, Kapital nutzen – vom 13.03.2019:
Der Senat wird ersucht,
•    festzustellen, wie die Voraussetzungen nach § 14 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Elbefonds zur Ausschüttung der Fördermittel so zu erfüllen sind, dass eine möglichst kurzfristige und bedarfsgerechte Ausschüttung möglich ist. Der Stiftung ist eine entsprechende Mitteilung zu machen,
•    sich dafür einzusetzen, dass auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen ihre Zusagen einlösen und sich an der Stiftung beteiligen,
•    der Bürgerschaft bis zum 31.07.2019 darüber zu berichten.
Ein Bericht von Friedhelm Schrader

Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung geplant

Wer die küstennahe Nordsee befährt, bewegt sich in einem tidegeprägten Gewässer. Dabei gelten nicht nur navigatorisch besondere Herausforderungen – man befährt auch die Wattenmeer-Nationalparks von Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Mit Rücksicht hierauf gelten die besonderen Regelungen der Verordnung über das Befahren der Bundeswasser- straßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV), eine Bundesver- ordnung in Zuständigkeit des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie ist Grundlage für die Ausweisung von Robben- und Vogelschutzgebieten, von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie von zeitlichen Einschränkungen zum Befahren insbesondere der schutzintensivsten Zone 1 der jeweiligen Nationalparks. Die geltende Verordnung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1992. Seitdem wurden Grenzen der drei deutschen Wattenmeer-Nationalparks verändert. Neben diesen Änderungen erfordert auch die Dynamik des Wattenmeeres mit sich verlagernden Prielen und Sänden eine Anpassung von Lage und Zuschnitt der Robben- und Vogelschutzgebiete.

Manch anderes – wie die so genannte „Drei-Stunden-Regelung“ vor und nach Hochwasse – hat sich in der Praxis als schwer handhabbar erwiesen. In einem neuerlichen Anlauf haben sich daher die drei Küstenländer schließlich auf eine Novellierungsinitiative verständigt und dem BMVI im Mai 2017 einen gemeinsamen Entwurf zur Anpassung der NPNordSBefV übermittelt, wobei nach weiterer Beteiligung niedersächsischer Wassersportkreise noch im Sommer eine Nachlieferung des Kartenwerks durch das Land erfolgte. Das BMVI als „Herr“ des Novellierungsverfahrens hat den Ländern im November 2017 mitgeteilt, dass die Bearbeitung einer Neufassung nun aufgenommen werden könne und nach dem bereits erfolgten Abstimmungsprozess mit den Betroffenen noch verbliebene Konflikt- punkte im Verordnungsgebungsverfahren zu lösen seien. Dem Länderentwurf vorausgegangen waren in Niedersachsen über Jahre umfassende Gesprächsrunden mit Wassersport- und Naturschutzverbänden sowie Behörden, um einen möglichst tragfähigen Kompromiss vorzubereiten. Auch Landesfachverbände des LandesSportBun- des (LSB)Niedersachsen haben sich hieran beteiligt.

Der Entwurf der Länder hält an der Struktur der geltenden NPNordSBefV fest. In den vorangegangenen Gesprächsrunden wurden alle Robben- und Vogelschutzgebiete flächenmäßig einer Revision unterzogen. Einige Gebiete sollen wegfallen, weitere wie fünf Seegraswiesenbereiche im Flach- wasser hinzukommen, der konkrete Zuschnitt jeweils angepasst werden. Da sich die Schutzziele in vielen Fällen überdecken, soll künftig einheitlich von „Besonderen Schutzgebieten“ gesprochen werden. In ihnen ist wie bisher das Befahren außerhalb ausgewiesener Fahrwasser saisonal oder ganzjährig untersagt. Neu eingeführt werden sollen traditionelle, „zweckgebundene Fahrwasser“, die zusätzlich zu ausgewiesenen Fahrwassern von bestimmten Nutzergruppen wie Seekajakfahrern beansprucht werden können.

Im Wesentlichen unverändert in die NPNordSBefV übernommen werden sollen die gegenwärtig länderspezifischen Regelungen zum Kitesurfen. Zur Geschwindigkeitsregelung schlagen die Länder die Einführung einer „Trennlinie“ vor, die entlang der Inselkette (Basislinie) den küstennahen inneren von einem küstenfernen äußeren Bereich trennt. Nach 1992 wurden nämlich in die Nationalparks größere Meeresbereiche jenseits der Inseln einbezogen. Außerhalb der küstennahen, ökologisch sensibleren Wattenmeerbereiche können in den seewärtigen Gebieten höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden. Zum Befahren der Schutzzone 1 der jeweiligen Nationalparks gilt bisher, dass sie nur drei Stunden vor und nach Hochwasser befahren werden darf. Das hat sich als unpraktikabel erwiesen: der Scheitelpunk bzw. Zeitpunkt des Hochwassers unterliegt kleinräumigen Verschiebungen, Verstöße waren kaum zu überprüfen. Auch daher soll diese Regelung entfallen und das Befahren in der Fläche künftig allein über die Zuschnitte der „Besonderen Schutzgebiete“ geregelt werden.

Diese liegen zwar regelmäßig innerhalb einer Zone 1, von den jeweiligen Nationalpark-Festsetzungen wären sie jedoch künftig systematisch entkoppelt. Für die Schifffahrt hätte das den Vorteil, sich allein nach den Vorgaben der NPNordSBefV selbst richten und nicht mehr die jeweiligen Nationalparkzonen nachvollziehen zu müssen. Die „Musik“ spielt also bei der Festlegung der „Besonderen Schutzgebiete“. Die Herausforderung – der sich die Naturschutzbehörden zu stellen hatten und das BMVI noch zu stellen hat – ist, diese „Besonderen Schutzgebiete“ so zu gestalten, dass einerseits der Schutz der Natur ebenso gewahrt bleibt wie möglichst weitgehend die Interessen des Wassersports zu berücksichtigen. Die Befahrensregelung muss also den vorrangigen Schutz des Wattenmeers – anerkannt als UNESCO-Weltnaturerbe – vorbildlich flankieren. Hierauf ist im weiteren Novellierungsverfahren zu achten. In dem Vorschlag der Länder sind es nur wenige Bereiche gewesen, zu denen unter den beteiligten Interessengruppen kein Konsens erzielt werden konnte. Dies lässt auf eine zügige Anpassung der NPNordSBefV hoffen, die aus Sicht aller Beteiligten dringen wünschenswert ist. Ermutigend ist, dass die Nationalparkverwaltung für den niedersächsischen Bereich zugesagt hat, mit den Wassersportkreisen im Dialog zu bleiben.

In diesem Kontext sind erfreulicherweise verschiedene Beiträge hervorzuheben, die Wassersportler für den Schutz der Natur und einzelner Arten bereits im Küstenrevier leisten, ob es Meldungen von Schweinswal-Sichtungen und Ölverschmutzungen oder jährliche Müllsammelaktionen auf Inseln sind: Diese Aktivitäten helfen mit, das einzigartige Wattenmeer als erlebbares Natur- gebiet zu erhalten.

Holger Wesemüller Umweltbeauftragter im Segler-Verband Niedersachsen e. V.

Ems-Verschlickung: SVN spricht mit Staatssekretär

BMVI: Tourismus –auch Wassertourismus- ist keine Bundesaugabe!

Segler-Verband Niedersachsen (SVN) besucht den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Berlin

Ein Bericht von Friedhelm Schrader

Die Verschlickung der Ems mit den verheerenden Auswirkungen auf die Sportschifffahrt und die Anlieger -Sportboot- und andere Häfen- ist seit Längerem Thema im Segler-Verband Niedersachsen. Hier gilt es zu klären, welche Hilfen vom Bund als Verursacher des Problems durch ständige Ausbaggerungen der Ems und weitere Vertiefung des Flussbettes zu erwarten sind, danach auch beim Land Niedersachsen, welche ergänzenden Hilfen dort möglich sind.

Unter Leitung des 1. Vorsitzenden des SVN Volker Radtkeund Beteiligung des Geschäftsführers Friedhelm Schrader, des Umweltbeauftragten Holger Wesemüllerund des Vertreters des Arbeitskreises Ems und 2. Vorsitzenden des Vereins Luv-up Jemgum Frank Simmeringfuhr eine Delegation am 16. Februar 2016 zu einem Gespräch mit dem Ministerium nach Berlin. Zur Unterstützung und um deutlich zu machen, dass dieses Thema auch dem Deutschen Segler-Verband(DSV) ein wichtiges Anliegen ist –schließlich hat der Deutsche Seglertag 2015 in Papenburg mit großer Mehrheit eine Ems-Resolution verabschiedet- reiste auch der damalige Generalsekretär und Geschäftsführer des DSV Gerhard Philipp Süß mit nach Berlin. Für das Ministerium nahmen teil der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann, sein Persönlicher Referent Regierungsdirektor Dr. Wolf-Rüdiger Biernertund zugeschaltet aus Bonn –per Video- aus der Abteilung WS Wasserstraßen und Schifffahrt, Unterabteilung WS1 Wasserstraßen, Referat WS11 Wasserstraßenmanagement Binnen und Küste, das auch für die Ems zuständig ist, der Sachbearbeiter Thomas Rosenstein.

Frank Simmering überreichte eine umfangreiche Dokumentation „Die Ems – Situationsbeschreibung und Lösungsansätze“, aus der im weiteren Verlauf zitiert wurde. Im Bereich der Tideems und ihrer Nebenflüsse befinden sich 20 Häfen und Liegestellen mit einer Kapazität von über 1000 Booten, 22 Wassersportvereine mit 3.000 Seglern. Das investierte Kapital beträgt bei den Vereinen ca. 47 Mio. Euro , die jährlichen Unterhaltsaufwendungen betragen ca. 1,2 Mio. Euro. Allein 17 Betriebe in der Region hängen vom Wassersport ab.

 

Ferlemann: Tourismus ist keine Bundesaufgabe

 

Es wurde bemängelt, dass der Vertrag Masterplan Ems 2050 keinen Hinweis auf die Bedeutung des Wassertourismus und –wassersports enthält und der Bund als Verursacher der Emsprobleme, die ja durch die ständigen Ausbaggerungen entstanden sind, ebenfalls nichts zur Erhaltung des Wassertourismus unternehme. Die Schwebstoffgehalte im Wasser der Unterems liegen um das 120-fache höher als in den Flussmündungen von Weser und Elbe, das entspricht einem Trockengewicht von über 100 Gramm an festen Stoffen aus jedem Liter Emswasser.

Hierzu erklärte Staatsekretär Ferlemann, Tourismus sei keine Bundesaufgabe, hierfür seien die Länder zuständig. Bei bedeutenden Bundeswasserstraßen –hierzu gehöre auch die Ems-sorge der Bund dafür, dass der Schiffsverkehr aufrechterhalten werden könne, um die Häfen könne er sich nicht kümmern. Er könne allenfalls empfehlen, dass sich die Häfen an den Ems-Baggerzeiten orientieren und sich mit ihrer Räumung anschließen. Auf Nachfrage, wie es sich mit der Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs auf kleineren Bundeswasserstraßen verhalte – Beispiel Aller – erklärte er, hier komme der Bund lediglich seiner „Verkehrssicherungspflicht“ nach, dies bedeute, dass nach Ausfall einer Schleuse keine Reparatur erfolge, sondern diese ggf. verfüllt werde. Wer die Schleuse erhalten wolle, müsse das eben bezahlen, ggf. das Land oder die Kommune. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Auffassung des Ministeriums mit dem von der Bundesregierung angekündigten Konzept Wassertourismus verträgt. Auf die Anregung von Herrn Süß, den Wassersport am Lenkungskreis zu beteiligen, erklärte Ferlemann, dies sei nicht mehr möglich, die Verbände sollten sich mit den Landkreisen oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) kurzschließen.

 

Einbau einer Sohlschwelle am Sperrwerk Gandersum

Auf die Frage, welche Maßnahme der Bund präferiere, um den Flutstrom zu schwächen und so den flussaufwärts gerichteten Sedimenttransport zu stoppen, erklärte Herr Rosenstein (Bonn), es werde dem Einbau einer Sohlschwelle beim Sperrwerk Gandersum nach wie vor der Vorzug gegeben, der Einbau einer Schleuse sei aber weiter in der Diskussion. Auf den Vorschlag von Friedhelm Schrader, dann auch an eine separate Sportbootschleuse –ähnlich wie in Bremen- zu denken, meinte der zuständige Sachbearbeiter, dies verursache wesentlich höhere Kosten. Dies ist richtig, soweit es die Investition betrifft, relativiert sich aber durch niedrigere Betriebskosten, da die Schleuse wegen der großen Schiffe der Meyer-Werft den Umfang von Emden Lock haben müsste, was den Umschlag riesiger Wassermengen zu Folge hätte.

 

Man muss nicht auf Seegraswiesen trockenfallen

 

Die Delegation des SVN nutzte den Besuch in Berlin auch, um weitere Fragen außerhalb der Ems-Thematik zu klären.

Holger Wesemüller sprach die geplante neue Befahrens-Verordnung für das Wattenmeer an und auch die Belange des Naturparks. Hierzu konnte Herr Ferlemann noch keine Aussage machen, weil eine Einigung der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch ausstehe, er könne aber schon sagen, dass auch auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht genommen werde. Der Naturschutz liege auch ihm am Herzen, er könne nicht verstehen, dass jemand unbedingt auf Seegrasflächen trocken fallen müsse.

 

Änderungen im Bereich Führerscheine für Sportbootfahrer

Friedhelm Schrader stellte die Frage, ob es richtig sei, dass die Führerscheine See und Binnen durch nur noch einen Sportbootführerschein ersetzt werden sollen, der dann allerdings im Binnenbereich bis unter 20 Meter Länge gelten solle (bisher unter 15 Meter) und was dann mit dem Altbestand geschehe, ob diese Scheine umgeschrieben oder aufgewertet würden. Hierzu musste erst das zuständige Referat befragt werden, daher erfolgte folgende Antwort nach dem Termin: Einen einheitlichen Führerschein zu schaffen, sei nicht mehr in der Diskussion, allerdings würden die beiden Führerscheinverordnungen zu einer einheitlichen Verordnung zusammengefasst. Die Angelegenheit werde wieder zur Beratung in die Verbände gegeben. Auch die Frage nach einer Gültigkeit des Führerscheins Binnen bis unter 20 Meter solle dort noch einmal beraten werden. Hierzu habe die Überlegung geführt, da Sportboote über 20 Meter Länge der Binnenschiffsuntersuchungsordnung unterlägen, solche zwischen 15 Meter und unter 20 Meter aber nicht, die Sache etwas zu vereinheitlichen.

 

Neue Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) kommt Anfang 2017

Friedhelm Schrader fragte auch, wann mit einer Neufassung der VO-Funk zu rechnen sei. Die letzte Fassung stamme aus 1992. Nach dem Gesetz zu der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 und seinen Änderungen ist gem. Art.2 das Ministerium ermächtigt, die Vollzugsordnungen und deren Änderungen durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Diese Ermächtigung ist ja zugleich auch eine Verpflichtung. Auf internationaler Ebene sind seitdem die Bestimmungen der RADIO REGULATIONS mehrfach geändert worden, ohne dass eine Umsetzung in deutsches Recht erfolgt ist. Hierzu wurde nach dem Termin mitgeteilt, dass mit einer neuen VO-Funk Anfang 2017 zu rechnen sei.

DSV-Präsident besucht Ems

DSV Präsident Dr. Andreas Lochbrunner besuchte unseren Verein um sich einen Eindruck von den Problemen an der Ems zu verschaffen und brachte dazu einen Teil seines Präsidiums mit.

Neben dem Präsidenten waren auch die frischgebackene Vizepräsidentin für Fahrtensegeln, Freizeit- und Breitensport Mona Küppers, der Vizepräsident für Umwelt und Recht Ditmar Reeh sowie der Jugendobman des DSV Timo Haß dabei. Außerdem vom Segler-Verband Niedersachsen der 1. Vorsitzende Volker Radtke und der Geschäftsführer und Schriftwart Friedhelm Schrader. Die Initiative zu der Besichtigungstour war von Dr. Lochbrunner selbst ausgegangen, nachdem er beim Deutschen Seglertag, der am vergangenen Freitag und Samstag in Papenburg stattgefunden hat, von den Problemen der Emsvereine erfahren hatte. Dort hatte der Arbeitskreis Ems, dem neben Reviervertreter Wilfried Heikens auch unsere 1. Vorsitzende Jutta Simmering und der 2. Vorsitzende Frank Simmering angehören, einen Informationsstand aufgebaut und über die Verschlickung der Häfen an der Ems sowie die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit und die damit verbundenen Probleme informiert. Der Arbeitskreis erreichte es auch, dass der Deutsche Seglertag eine Resolution verabschiedete, in der Politik und Wirtschaft aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gemeinnützigen Wassersport auf der Ems nachhaltig zu erhalten.